Wohnungssicherung Plus - Antrag

Die Wiener Wohnungssicherung Plus unterstützt Mieter*innen, die vom Verlust der Wohnung bedroht sind. Sie ermöglicht rasche Hilfe bei Rückständen der Miete, des Nutzungsentgelts oder der Betriebskosten.

Den Antrag können Sie nur stellen, wenn ein offener Rückstand besteht. Sollten Sie bereits beim Wohnschirm die Übernahme eines Mietrückstandes beantragt haben und der Antrag ist noch nicht entschieden, können Sie die Wohnungssicherung Plus nicht beantragen.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen.

Sie können die Wohnungssicherung Plus online auch mit dem Stadt Wien Konto beantragen.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, können Sie das auch online machen.

Allgemeine Informationen

Die Wohnungssicherung Plus ist eine Förderung des Landes Wien. Sie richtet sich an Mieter*innen mit offenen Rückständen der Miete oder der Betriebskosten. Die Förderung wird direkt an die Vermieter*innen ausgezahlt. Auf die Wohnungssicherung Plus gibt es keinen Rechtsanspruch. Die Förderungen werden nicht auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wohnbeihilfe, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes oder auf Ausgleichs- und Ergänzungszulagen angerechnet.

Höhe der Förderung

  • 70 Prozent des Rückstandes werden übernommen.
  • Die restlichen 30 Prozent müssen Sie selbst auf einmal oder in Raten bezahlen.

In begründeten Härtefällen, die eine Inanspruchnahme von sozialarbeiterischer Beratung erfordern, können Rückstände über der Fördergrenze übernommen werden. Sozialarbeiter*innen beurteilen die Nachhaltigkeit einer eventuellen Übernahme des Rückstandes, helfen Ihnen bei den Verhandlungen mit privaten Vermieter*innen, bei der Begleichung des Restrückstandes oder beraten Sie über weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Zusätzliche Mietrückstandsübernahmen können auch von Auflagen abhängig gemacht werden.

Art der Kosten, die übernommen werden können

  • Bestehende Rückstände bei:
    • Mietkosten
    • Nutzungsentgelt für Genossenschaftswohnungen
    • Betriebskosten
  • Nebenkosten im Zusammenhang mit diesen bestehenden Rückständen, besonders:
    • Mahnkosten
    • Exekutionskosten
    • Anwaltskosten

Diese Kosten werden nicht übernommen

  • Bereits bezahlte Rechnungen
  • Rückstände aus Mietkosten, Nutzungsentgelt oder Betriebskosten unter 400 Euro
  • Rückstände aus Mietkosten, Nutzungsentgelt oder Betriebskosten über 15.000 Euro
  • Rückstände aus Mietforderungen für Garagenplätze oder Büro- und Geschäftsräumlichkeiten sowie Kosten, die sich nicht auf den privaten Wohnbereich beziehen

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Es müssen die Voraussetzungen der Förderrichtlinie für die Wohnungssicherung Plus erfüllt sein.

Wer kann die Förderung bekommen?

Personen ab 18 Jahren,

  • die selbst Mieter*innen einer Mietwohnung sind und
  • die seit mindestens 6 Monaten durchgehend ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, sich tatsächlich in Wien aufhalten und ihren Lebensunterhalt in Wien bestreiten und
  • die in der Wohnung leben, für die sie den Antrag stellen.

Außerdem müssen Sie eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben Anspruch auf Leistungen
    • der Wiener Mindestsicherung und/oder
    • der Wiener Wohnbeihilfe und/oder
    • der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage und/oder
    • der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld, Krankengeld während eines AlVG-Bezuges) und/oder
    • Anspruch auf Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld und/oder
  • für Ihren Haushalt liegt eine GIS-Gebührenpflicht-Befreiung vor und/oder
  • Sie können für Ihren Haushalt eine Kostendeckelung gemäß § 72a Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) vorweisen.

Sollten Sie die Voraussetzungen für die Wohnungssicherung Plus nicht erfüllen, wenden Sie sich bitte an den Wohnschirm.

Sie haben einen Rückstand unter 400 Euro:
Eine Unterstützung über die Wohnungssicherung Plus ist nicht möglich.

Sie haben einen Rückstand von mindestens 400 Euro bis höchstens 4.000 Euro:
Beantragen Sie die Wohnungssicherung Plus über das Online Formular.

Sie haben einen Rückstand über 4.000 Euro und unter 15.000 Euro:
Sie müssen einen Termin bei der Sozialarbeit vereinbaren, damit Sie eine Förderung bekommen können. Geben Sie Ihre Informationen im Online Formular an. Die Mitarbeiter*innen der zuständigen Stelle, melden sich dann bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Sie wohnen in einer Privatwohnung (private Hausverwaltung, Genossenschaft usw.) und haben ein laufendes gerichtliches Verfahren wegen Ihrem Rückstand:
Sie müssen einen Termin bei der Fachstelle für Wohnungssicherung (FAWOS) vereinbaren, damit Sie eine Förderung bekommen können. Geben Sie Ihre Informationen im Online Formular an. Die Mitarbeiter*innen der FAWOS melden sich dann bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch. Sie können auch selbst bei der FAWOS anrufen und einen Termin vereinbaren. Sie erreichen die FAWOS unter dieser Telefonnummer: +43 1 2185690

Fristen und Termine

Den Antrag auf Wiener Wohnungssicherung Plus können Sie von 4. September 2023 bis 30. Juni 2024 stellen. Innerhalb dieses Zeitraums könne Sie - unabhängig von der Höhe - nur 1 Antrag stellen.

Zuständige Stelle

Sollten Sie sozialarbeiterische Unterstützung benötigen oder diese Voraussetzung für eine Rückstandsübernahme sein, dann können Sie entweder über den Online-Antrag Ihre Daten an die zuständige Stelle übermitteln, die dann mit Ihnen Kontakt aufnimmt, oder Sie machen sich telefonisch einen Termin aus:

Für allgemeine Fragen steht das Servicetelefon der Stadt Wien für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter +43 1 4000-8040 zur Verfügung. Sollte es Ihnen nicht möglich sein einen Online-Antrag zu stellen, wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon: +43 1 4000-8040.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag auf Wohnungssicherung Plus müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

Allgemeine Unterlagen:

  • Lichtbildausweis der Person, die den Antrag stellt
  • Bei Erwachsenenvertretung: Beschluss über die Erwachsenenvertretung

Nachweis über den Rückstand oder offene Betriebskosten und Nachweis als Mieter*in

  • Mietvertrag aus dem Vermieter*in und Mieter*in eindeutig hervorgehen
  • Offene Betriebskostenabrechnung, deren Ausstellungsdatum bei Antragstellung nicht älter als 60 Tage ist oder
  • Offener Rückstandsnachweis bei der Entrichtung des Mietzinses oder Nutzungsentgeltes sowie der damit im Zusammenhang stehenden Nebenkosten. Das Ausstellungsdatum darf bei der Antragstellung nicht älter als 14 Tage sein.

Bitte beachten Sie: Die Fristen für die Betriebskostenabrechnung und den Rückstandsnachweis beziehen sich ausschließlich auf das Ausstellungsdatum des Nachweises und nicht auf das Entstehungsdatum des Rückstandes. Gegebenenfalls müssen Sie sich von Ihrer Vermieter*in einen aktuellen Nachweis ausstellen lassen. Mit dem Rückstandsnachweis müssen Sie detailliert nachweisen, wann die Rückstände entstanden sind, das heißt, welche Mieten offen sind.

Der Rückstandsnachweis muss auch IBAN und der BIC des*der Vermieter*in enthalten. Ansonsten müssen Sie diese Informationen mit einem anderen Nachweis hochladen.

Einkommens- oder Befreiungsnachweise:

  • Nachweis über eine Befreiung von der GIS-Gebührenpflicht gemäß § 3 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz (RGG) oder
  • Nachweis über eine Inanspruchnahme einer Kostendeckelung gemäß § 72a EAG oder
  • Nachweis über einen Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage (Wenn am Kontoauszug die Ausgleichszulage ausgewiesen und erkennbar ist, wird der Kontoauszug als Nachweis akzeptiert.) oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld) gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 bis 3 oder § 6 Abs. 1 Z 9 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)
    • Wenn am Kontoauszug die Ausgleichszulage ausgewiesen und erkennbar ist, wird der Kontoauszug als Nachweis akzeptiert.
    • Bei den AMS-Bezugsbestätigungen ist auch ein Auszug aus dem elektronischen AMS Konto ausreichend) oder
    • Nachweis über einen Anspruch auf Krankengeld (gemäß § 41 AlVG) oder
    • Nachweis über einen Anspruch auf Rehabilitationsgeld oder Wiedereingliederungsgeld (gemäß § 143a oder § 143d Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) oder
    • Nachweis über einen Anspruch auf Übergangsgeld (gemäß § 306 oder § 199 ASVG oder § 164 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder eine Unterstützungsleistung gemäß § 104a GSVG oder
    • Nachweis auf Anspruch auf Übergangsgeld (gemäß § 156 oder § 148z Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)

Bitte beachten Sie: Bei den obigen Einkommens- oder Befreiungsnachweisen, ist das Ausstellungsdatum wichtig. Das heißt, zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis höchstens 4 Wochen alt sein. Ausnahmen gelten für die Befreiung von GIS und Ökostrompauschale, Pensionsbescheid und Wohnbeihilfebescheid.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist kostenlos.

Formular

Wenn Sie beim Ausfüllen des Antrags Hilfe benötigen oder noch Fragen haben, wenden Sie sich an das Servicetelefon: +43 1 4000-8040.

Wohnungssicherung in Wien: 92 KB PDF

Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, bekommen Sie ein Aufforderungsschreiben zugeschickt. Auf diesem Aufforderungsschreiben befindet sich Ihre persönliche Identifikationsnummer. Diese Identifikationsnummer müssen Sie beim Nachreichen von Unterlagen im Online-Formular angeben.

Zusätzliche Informationen

Eine Befreiung von der GIS-Gebührenpflicht (gemäß § 3 Abs. 5 RGG oder § 72 EAG) erhalten Sie beim Gebühren Info Service (GIS). Sie können sowohl die Befreiung von den Rundfunkgebühren, vom Fernsprechentgelt und von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie des Grüngas-Förderbeitrags als auch die Kostendeckelung beantragen: Antragsformulare - ORF-Beitrag.

Mehr Informationen zur Entlastung durch ausgeweitete Wiener Energieunterstützungs-Maßnahmen

Weitere Unterstützungsleistungen zum Thema Wohnen:
Wohnbeihilfe - Antrag
Wohnschirm

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Kontaktformular