Veröffentlichungen im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung

Staatliche Beihilfen gelten grundsätzlich als unvereinbar mit dem EU-Binnenmarkt und müssen vor ihrer Gewährung bei der Kommission angemeldet und von dieser genehmigt werden. Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO) werden jedoch bestimmte staatliche Beihilfemaßnahmen, die darauf abzielen das Wirtschaftswachstum in Europa zu fördern, von der Anmeldungs- und Genehmigungspflicht bei der Kommission freigestellt.

Die Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung gilt für folgende Beihilfengruppen:

  • Regionalbeihilfen
  • Beihilfen für KMU in Form von Investitionsbeihilfen, Betriebsbeihilfen und Beihilfen zur Erschließung von KMU-Finanzierungen
  • Umweltschutzbeihilfen
  • Beihilfen für Forschung und Entwicklung sowie Innovation
  • Ausbildungsbeihilfen
  • Einstellungs- und Beschäftigungsbeihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen
  • Beihilfen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen
  • Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohner*innen entlegener Gebiete
  • Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen
  • Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes
  • Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen
  • Beihilfen für lokale Infrastrukturen

Veröffentlichung gemäß Artikel 11 AGVO

Fördervereinbarung WIPARK Garagen GmbH

Die Abteilung Finanzwesen (MA 5) hat mit der WIPARK Garagen GmbH eine Fördervereinbarung zur Errichtung einer Park & Ride Anlage in Oberlaa, An der Kuhtrift, als U-Bahn-nahes Projekt der 4. Ausbauphase der Wiener U-Bahn abgeschlossen.

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Michaela Schatz (Magistratsabteilung 5)
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