Kundmachung der Obereinigungskommission beim Amt der Wiener Landesregierung
Nach § 122 Abs. 1 Landarbeitsgesetz 2021 Kollektivverträge nach dem Abschluss von den beteiligten Vertragsparteien der Arbeitnehmer*innen in 3 gleichlautenden Ausfertigungen, bei der Obereinigungskommission zu hinterlegen. Die Obereinigungskommission hat den Abschluss des Kollektivvertrages nach der Hinterlegung durch Einschaltung auf der Internet-Homepage www.gemeinderecht.wien.gv.at zu veröffentlichen.
Kundmachungen im Jahr:
Obereinigungskommission beim Amt der Wiener Landesregierung
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Telefon: +43 1 4000-40753
Fax: +43 1 4000-40759
E-Mail: post@ma40.wien.gv.at
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- Letzte Aktualisierung: 02.12.2025, 17.12 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: b30d12a1-9019-4077-a49b-74b54b9987ee
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