Kundmachung der Obereinigungskommission beim Amt der Wiener Landesregierung 2011
MA 40-SR 7418/2011 (Registerzahl 159)
Kollektivvertrag für die Dienstnehmer in den Weinbaubetrieben des Bundeslandes Wien, abgeschlossen zwischen der Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 15, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, gültig ab 1.1.2011.
MA 40-SR 5182/2011 (Registerzahl 160)
Mantelvertrag für die Forstarbeiter in der Privatwirtschaft, abgeschlossen zwischen dem Zentralverband der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber in Niederösterreich, Burgenland und Wien, 1010 Wien, Schauflergasse 6/5/20, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, gültig ab 1.1.2011.
MA 40-SR 9205/2011 (Registerzahl 161)
Kollektivvertrag für die Dienstnehmer in den Gartenbaubetrieben der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland, abgeschlossen zwischen dem Zentralverband der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber in Niederösterreich, Burgenland und Wien (Landesverbände Wien, Niederösterreich und Burgenland der Erwerbsgärtner Österreich), 1010 Wien, Schauflergasse 6/5/20, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, gültig ab 1.1.2011.
MA 40-SR 10317/2011 (Registerzahl 162)
Kollektivvertrag für die Arbeiter und Arbeiterinnen in den landwirtschaftlichen Gutsbetrieben und anderen nichtbäuerlichen Betrieben der Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien, abgeschlossen zwischen dem Zentralverband der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber in Niederösterreich, Burgenland und Wien, 1010 Wien, Schauflergasse 6/5/20, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, gültig ab 1.3.2011.
MA 40-SR 10317/2011 (Registerzahl 163)
Beilage zum Kollektivvertrag für landwirtschaftliche Saisonarbeiter(innen) in den landwirtschaftlichen Betrieben der Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien, abgeschlossen zwischen dem Zentralverband der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber in Niederösterreich, Burgenland und Wien, 1010 Wien, Schauflergasse 6/5/20, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, gültig ab 1.3.2011.
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- Letzte Aktualisierung: 27.11.2025, 12.27 Uhr
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