Antrag auf Hauptmietzinsüberprüfung

Die Hauptmietzinsüberprüfung können sowohl die Hauptmieter*innen als auch die Vermieter*innen online beantragen.

Dazu brauchen Sie:

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis
  • Kopie des Hauptmietvertrags
  • Falls Sie sich vertreten lassen: Vollmacht

Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.

Allgemeine Informationen

Der Hauptmietzins ist die Nettomiete (ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer), die in einem Hauptmietvertrag vereinbart wurde.

Als Hauptmieter*in können Sie eine Hauptmietzinsüberprüfung zum Beispiel in folgenden Fällen beantragen:

  • Sie glauben, dass Ihr Hauptmietzins zu hoch ist.
  • Ihr Hauptmietzins wurde aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag erhöht. Sie glauben, dass diese Erhöhung zu hoch ist.
  • Sie möchten den zulässigen Hauptmietzins für Ihre Wohnung feststellen lassen.
  • Sie wollen zu viel bezahlte Beträge zurückbekommen.

Als Vermieter*in können Sie eine Hauptmietzinsüberprüfung zum Beispiel beantragen, wenn Sie den zulässigen Hauptmietzins für die von Ihnen vermietete Wohnung feststellen lassen möchten.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Es muss ein Hauptmietvertrag vorliegen.

Ein Hauptmietvertrag liegt vor, wenn der Mietvertrag direkt mit den Eigentümer*innen der Liegenschaft, den Fruchtgenussberechtigten der Liegenschaft, den Wohnungseigentümer*innen, den Wohnungseigentumsbewerber*innen oder den Mieter*innen beziehungsweise Pächter*innen des gesamten Hauses abgeschlossen worden ist.

Das Mietverhältnis muss im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes liegen, da es nur dort Mietzinsbeschränkungen gibt. Im Vollausnahme- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gibt es keine Mietzinsbeschränkungen. Förderungsrechtliche Bestimmungen können anderes regeln.

Fristen und Termine

Bei unbefristeten Mietverhältnissen können Sie binnen 3 Jahren ab Mietvertragsabschluss eine Überprüfung der Hauptmietzinsvereinbarung laut Mietvertrag beantragen.

Bei befristeten Mietverhältnissen endet die Frist frühestens 6 Monate nach Auflösung des Mietver-hältnisses oder nach seiner Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis. Der Rückforderungsan-spruch für zu viel bezahlte Beträge verjährt in diesem Fall nach 10 Jahren.

Wenn Sie eine Hauptmietzinsüberprüfung beantragen, weil Sie glauben, dass Ihr Hauptmietzins aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung zu viel erhöht wurde, müssen Sie folgende Frist beachten:

  • 3 Jahre ab Einlangen des Erhöhungsbegehrens

Zuständige Stelle

Schlichtungsstelle (MA 50)
19., Muthgasse 62
Telefon: +43 1 4000-74498

Dezernat I - Mietrechtsgesetz
E-Mail: ks@ma50.wien.gv.at

Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 15.30 Uhr, Freitag bis 13 Uhr

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag mittels Online-Formular stellen oder den Antrag selbst formulieren, unter-schreiben und per Post oder E-Mail einbringen.

Beachten Sie, welche Angaben Sie im Antrag machen müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis
  • Kopie des Hauptmietvertrags
  • Falls Sie sich vertreten lassen: Vollmacht
    Ausnahme: Bei Vertretung durch Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Immobilienmakler*innen, Immobilienverwalter*innen oder Wirtschaftstreuhänder*innen können diese sich auf eine er-teilte Vollmacht berufen.

Inhalt des Antrags

  • Name und Anschrift der Antragsteller*innen
    • Gibt es mehrere Hauptmieter*innen oder Vermieter*innen, müssen diese gemeinsam den Antrag stellen.
  • Name und Anschrift der Antragsgegner*innen
    • Wenn Sie als Hauptmieter*in den Antrag stellen, müssen Sie die Vermieter*innen, zum Beispiel alle Miteigentümerinnen der Liegenschaft, Fruchtgenussberechtigte der Liegenschaft oder Wohnungseigentümer*innen angeben. Hat innerhalb des zur Überprüfung beantragten Zeitraumes ein Vermieter*innen-Wechsel stattgefunden, müssen Sie neben den aktuellen Vermieter*innen auch die ehemaligen Vermieter*innen als Antragsgegner*innen nennen. Bitte geben Sie auch Name und Anschrift der Hausverwaltung an, wenn Ihnen diese bekannt ist.
    • Wenn Sie als Vermieter*in den Antrag stellen, sind die Hauptmieter*innen die Antragsgegner*innen.
  • Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags
    • Diese Angabe ist nötig, um festzustellen, ob und welche Fassung des Mietrechtsgesetzes angewendet werden muss und ob die Fristen für die Antragstellung eingehalten wurden.
  • Standort des Mietobjekts: Straße, Hausnummer, Top-Nummer und Postleitzahl
  • Beginndatum des Mietverhältnisses und, falls das Mietverhältnis bereits beendet wurde, Enddatum des Mietverhältnisses
  • Angabe, ob es sich um ein unbefristetes oder befristetes Mietverhältnis handelt beziehungs-weise gehandelt hat

Bei Antrag durch die Hauptmieter*innen zusätzlich:

  • Angabe des vorgeschriebenen monatlichen Hauptmietzinses in Euro (ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer) im Zeitraum, den Sie überprüfen lassen möchten sowie Beginn und Ende des Zeitraums der Vorschreibung
  • Wenn Sie eine Erhöhung des Hautmietzinses aufgrund von Wertsicherungsvereinbarungen überprüfen lassen möchten: Zeitpunkt, an dem das Erhöhungsbegehren eingelangt ist. Diese Angabe ist nötig um festzustellen, ob die Fristen für die Antragstellung eingehalten wurden.
  • Angabe, was Sie mit dem Antrag erreichen wollen. Das kann beispielsweise sein:
    • Feststellung des gesetzlich zulässigen Hauptmietzinses und/oder
    • Feststellung der Überschreitungsbeträge zu den vorgeschriebenen Hauptmietzinsen und/oder
    • Feststellung, inwieweit die abgeschlossene Hauptmietzinsvereinbarung unwirksam ist und/oder
    • Feststellung, inwieweit durch die Erhöhung des Hautmietzinses aufgrund von Wertsicherungsvereinbarungen der erhöhte Hauptmietzins unwirksam ist.

Wenn Sie zu viel bezahlte Beträge zurückfordern möchten:

  • Auftrag an die Vermieter*innen, zu viel bezahlte Beträge plus 10 Prozent (bei Wohnungen) Umsatzsteuer samt 4 Prozent Zinsen binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zurückzuzahlen.

Bei Antrag durch die Vermieter*innen zusätzlich:

  • Angabe, dass der Antrag auf die Feststellung des gesetzlich zulässigen Hauptmietzinses gerichtet ist

Fehlen im Antrag Angaben und/oder Unterlagen, fordert Sie die Schlichtungsstelle auf, diese nachzureichen. Wenn Sie die Unterlagen nicht nachreichen, kann die Schlichtungsstelle Ihren Antrag zurückweisen.

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Zusätzliche Informationen

Diese Informationen sind eine Hilfe für die Antragstellung. Sie ersetzen keine juristische Beratung.

Rechtliche Grundlage: Mietrechtsgesetz - MRG: § 16

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Kontaktformular