Enteignungsverhandlungen nach dem Bundesstraßengesetz 1971
Bei Vorhaben im öffentlichen Interesse, wie etwa dem Ausbau und der Erhaltung von Bundesstraßen, besteht die Möglichkeit einer Enteignung von Liegenschaften in Form der dauernden oder zeitweiligen Einräumung, Einschränkung und Aufhebung von dinglichen und obligatorischen Rechten.
Das Verfahren in solchen Fällen ist im Bundesstraßengesetz 1971 in Anwendung des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes geregelt. Nach § 13 Absatz 2 Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz hat die Behörde unter anderem im Internet die von der Enteignung berührten Katastralgemeinden, Ort und Zeit einer möglichen Einsichtnahme sowie Ort und Zeitpunkt der Enteignungsverhandlung bekanntzugeben.
Derzeit gibt es keine anberaumten Verhandlungen.
Kontakt
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 02.12.2025, 17.34 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 0a66e356-02d2-43bc-9106-c6ff4382f9ae
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.