Antrag auf Bewilligung von Lichtreklamen (beleuchtete Werbeanlagen)

Allgemeine Informationen

Für das Anbringen von Lichtreklamen (beleuchtete Werbeanlagen) wird eine Bewilligung benötigt.

Für Lichtreklamen und Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss je nach Größe und Anbringungsstelle zusätzlich eine Baubewilligung der Baupolizei (MA 37) eingeholt werden. Eine Baubewilligung ist für Lichtreklamen dann erforderlich, wenn Anlagen größer als 3 Quadratmeter sind oder (unabhängig von der Größe) Anlagen an einem Haus in einer Schutzzone oder in einem Gebiet mit Bausperre angebracht werden.

Für das Anbringen von Lichtreklamen (beleuchteten Werbeanlagen) muss zusätzlich eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung für Straßengrundverwaltung und Straßenbau (MA 28) abgeschlossen werden.

In diesem Zusammenhang werden von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) die Lichtreklamen (beleuchtete Werbeanlagen) hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft Werbeanlagen (Geschäftsaufschrift, Leuchtreklame, Steckschilder).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs dürfen durch die vorgesehene Nutzung nicht beeinträchtigt werden.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Anträge können im Kund*innen-Center, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, undam 24. am 31.Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) oder Vereinsname (inklusive ZVR-Nummer)
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen für Rückfragen
  • Genaue Definition des Standortes und Lageplan mit Umfang der Nutzungsfläche
  • Aktuelles Foto des Lokalbereichs beziehungsweise der Anbringungsstelle der geplanten Einrichtungen
  • Kurzbeschreibung der Nutzung

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühr:
    • 14,30 Euro für den Antrag
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
    • 14,30 Euro für die Verhandlungsschrift
  • Verwaltungsabgabe:
    • 3,99 Euro für die Verhandlungsschrift
    • 6,54 Euro für die Bewilligung
  • Kommissionsgebühr:
    • 7,63 Euro für Amtshandlungen außerhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
    • 8,70 Euro für die Teilnahme eines Organes der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

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