Bewilligung für eine kurzfristige Halteverbotszone

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Allgemeine Informationen

Eine kurzfristige Halteverbotszone zum Zweck von Übersiedlungen und ähnlichen Ladetätigkeiten muss bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) beantragt werden. Die Bewilligung kann für maximal eine Woche beziehungsweise 5 Werktage erteilt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Es muss ein regulärer Parkstreifen für die Errichtung einer zeitlich begrenzten Halteverbotszone vorhanden sein und Sie müssen alle erforderlichen Unterlagen übermitteln.

Fristen und Termine

Kurzfristige Halteverbote zum Zweck von Übersiedlungen beziehungsweise Ladetätigkeiten müssen mindestens 10 Werktage vor Beginn der Übersiedlung beziehungsweise Ladetätigkeit beantragt werden. Das Ergebnis eines sogenannten Ermittlungsverfahrens bestimmt dann, ob beziehungsweise in welcher Form und in welchem Umfang eine Bewilligung erteilt wird. Vor dem Aufstellen der Halteverbote muss dem*der Antragsteller*in der Bescheid vorliegen.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Der Antrag kann per Post, Fax oder Online-Formular gestellt werden. Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Verfahrensablauf

Die Antragsteller*innen müssen die Verkehrszeichen zur Kennzeichnung der Halteverbotszone besorgen. Die Verkehrszeichen können in Baustoffgroßmärkten gekauft werden. Die Abteilung für Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) bietet aber auch einen Verkehrszeichenverleih an.

Die Verkehrszeichen müssen selbst aufgestellt und entfernt werden:

  • Aufstellung: mindestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn der Halteverbotszone
  • Beiblatt ausfüllen (liegt dem Bescheid bei): Type und Kennzeichen derjenigen Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen in der Halteverbotszone abgestellt sind, müssen unbedingt angeführt werden (Foto wird empfohlen).
  • Aufstellung der Verkehrszeichen anschließend am zuständigen Polizeiwachzimmer bestätigen lassen (Bescheid und ausgefülltes Beiblatt mitnehmen). Ist das Halteverbot gültig und wurden nicht alle Fahrzeuge entfernt, so besteht die Möglichkeit, diese über Aufforderung der Polizei entfernen zu lassen. Allerdings: war das Fahrzeug bereits beim Aufstellen der Verkehrszeichen in der Halteverbotszone abgestellt (das geht aus dem Beiblatt hervor), tragen die Antragsteller*innen die Kosten. Wurde das Fahrzeug nachtäglich in der Halteverbotszone abgestellt, müssen die Entfernungskosten von der Behörde von den Fahrzeughalter*innen eingefordert werden; außer die Kosten wurden bei der Abholung des Fahrzeugs bereits von den Fahrzeughalter*innen bezahlt.
  • Nach Abschluss der Arbeiten beziehungsweise Ablauf der Frist: Verkehrszeichen entfernen und dies vom zuständigen Polizeiwachzimmer bestätigen lassen. Anschließend muss das Beiblatt an die MA 46 retourniert werden.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer)
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragssteller*innen für Rückfragen
  • Ort, an dem die Halteverbotszone errichtet werden soll
  • Zweck der Halteverbotszone
  • Längenangabe in Metern (inklusive Begründung)
  • Tag(e) mit Beginn- und Endzeit
  • Halteverbote im Ausmaß von mehr als 15 Meter Länge bedürfen einer ausführlichen Begründung

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühr:
    • 14,30 Euro für den Antrag
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
  • Verwaltungsabgabe:
    • 37,78 Euro

Bitte beachten Sie, dass die Kosten je nach den notwendigen Verkehrsmaßnahmen variieren können.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Formular: Kurzfristige Halteverbotszone - Antrag

Zusätzliche Informationen

Infos unter der Telefonnummer: +43 1 955 59

Tipp: Es besteht die Möglichkeit, auf dem benötigten Parkplatz ein privates Fahrzeug abzustellen und dieses bei Eintreffen des Lastfahrzeuges wegzufahren. So können die Kosten und Mühen für die Antragstellung einer Halteverbotszone erspart werden und es ist sicher, dass der Platz frei ist.

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