Antrag für Arbeiten auf oder neben der Straße (Baustellen)

Allgemeine Informationen

Für Baustellen, Baustofflagerungen und die Aufstellung von Gerüsten, Containern und Kränen im Straßenraum ist eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung (§ 90 StVO) und gegebenenfalls eine Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz (GAG) der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) erforderlich.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Darstellung des Ortes, der Fläche der Baustelleneinrichtung und der darin befindlichen Gegenstände sowie Angabe der beabsichtigten Dauer der Baustelle.

Fristen und Termine

Circa 6 Wochen für Antrag, Ermittlungsverfahren, Ortsverhandlung und Ausstellung der Bewilligung (Bescheid). Ist die Einrichtung von Lagerflächen oder Containern auf der Straße erforderlich (Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz), muss der Antrag mindestens 8 Wochen vorher gestellt werden.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer oder Vereinsname (inklusive Vereinsnummer)
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragssteller*innen für Rückfragen
  • Name oder Bezeichnung und Telefonnummer der verantwortlichen Bauleiter*innen
  • Zeitraum der Durchführung
  • Information, welche Arbeiten durchgeführt werden
  • Ort, an dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen
  • Größe der benötigten Flächen für Lagerungen oder Containeraufstellungen, bei umfangreichem Platzbedarf ist ein Lageplan beizulegen

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühr:
    • 14,30 Euro für den Antrag
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
    • 14,30 Euro für die Verhandlungsschrift
  • Verwaltungsabgabe:
    • 3,99 Euro für die Verhandlungsschrift
  • Kommissionsgebühr:
    • 7,63 Euro für Amtshandlungen außerhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
    • 8,70 Euro für die Teilnahme eines Organes der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan
  • Gebrauchsabgabe:
    Die Höhe ist von der erforderlichen Fläche, der Lage und der Dauer der Nutzung abhängig. Die Dauer der Lagerungsmöglichkeit, Baustelleneinrichtung oder Containeraufstellung ist auf maximal 12 Monate beschränkt.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Formular: Arbeiten auf oder neben der Straße - Antrag

Zusätzliche Informationen

Die Antragsteller*innen sind für die ordnungsgemäße Einrichtung und Aufrechterhaltung der Baustelle und die Beschilderung verantwortlich.

  • Verkehrszeichen zur Kennzeichnung einer Halteverbotszone können
    • im Baustoffhandel gekauft oder
    • beim Verkehrszeichenverleih der Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) ausgeliehen werden: Verkehrszeichenverleih
  • Sämtliche andere Verkehrszeichen können im Baustoffhandel gekauft werden. Verkehrszeichen müssen unmittelbar bei Einrichtung der Baustelle aufgestellt werden.

Rechtliche Grundlage: Straßenverkehrsordnung 1960: § 90

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