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Prävention und Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (IAS-VO)

Öffentlichkeitsbeteiligung iSd Art. 26 IAS-VO

§ 4 Art. 1 LGBl. Nr. 37/2019

Für invasive gebietsfremde Arten der Unionsliste, die in einem Bundesland verbreitet sind, hat die Abteilung Wasserrecht (MA 58) Management-Maßnahmen gemäß Art. 19 IAS-VO auszuarbeiten. Die Management-Maßnahmen müssen der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt werden. Diese Möglichkeit besteht für alle neu ausgearbeiteten Maßnahmen und dauert jeweils 6 Wochen.

Derzeit werden Management-Maßnahmen zu 2 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 der Kommission vom 17. Juli 2025 neu gelisteten Arten (der Papiermaulbeerbaum und Arten des Staudenknöterichs) der Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen. Auch gab es eine Überarbeitung der Management-Maßnahmen für den Waschbären. Zu allen 3 Maßnahmenvorschlägen können Sie nunmehr bis zum 17. Juni 2026 Stellung nehmen.

Richten Sie Ihre Stellungnahme bitte schriftlich an die Stadt Wien - Wasserrecht (MA 58):

Ab dem 1. Juni 2026 geht die Zuständigkeit für die Betreuung dieser Agenda an die Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) über. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ab diesem Zeitpunkt an die MA 22:

Management-Maßnahmen für Stellungnahme:

Veröffentlichte Management-Maßnahmen für invasive gebietsfremde Arten

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Stadt Wien - Wasserrecht

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