Öffentlichkeitsbeteiligung iSd Art. 26 IAS-VO
Für invasive gebietsfremde Arten der Unionsliste, die in einem Bundesland verbreitet sind, hat die Abteilung Wasserrecht (MA 58) Management-Maßnahmen gemäß Art. 19 IAS-VO auszuarbeiten. Die Management-Maßnahmen müssen der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt werden. Diese Möglichkeit besteht für alle neu ausgearbeiteten Maßnahmen und dauert jeweils 6 Wochen.
Derzeit werden Management-Maßnahmen zu 2 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 der Kommission vom 17. Juli 2025 neu gelisteten Arten (der Papiermaulbeerbaum und Arten des Staudenknöterichs) der Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen. Auch gab es eine Überarbeitung der Management-Maßnahmen für den Waschbären. Zu allen 3 Maßnahmenvorschlägen können Sie nunmehr bis zum 17. Juni 2026 Stellung nehmen.
Richten Sie Ihre Stellungnahme bitte schriftlich an die Stadt Wien - Wasserrecht (MA 58):
- per E-Mail: post@ma58.wien.gv.at oder
- per Post: Dresdner Straße 73-75, 1. Stock, 1200 Wien
Ab dem 1. Juni 2026 geht die Zuständigkeit für die Betreuung dieser Agenda an die Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) über. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ab diesem Zeitpunkt an die MA 22:
- per E-Mail: post@ma22.wien.gv.at oder
- per Post: Dresdner Straße 45, 1200 Wien
Management-Maßnahmen für Stellungnahme:
- Management-Maßnahme Papiermaulbeerbaum (PDF)
- Management-Maßnahme Staudenknöterich (PDF)
- Management-Maßnahme Waschbär (PDF)
Veröffentlichte Management-Maßnahmen für invasive gebietsfremde Arten