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Nationaler Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Gemäß § 10h Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz hat die Behörde einen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erstellen und unter Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Es ist eine Anhörung der Öffentlichkeit durchzuführen, bei der zum Entwurf schriftlich Stellung genommen werden kann.

Aktionsplan 2027 bis 2031

Die Einsichtnahme in den Entwurf des Nationalen Aktionsplans über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2027 bis 2031 und Stellungnahmen dazu waren von 27. August bis 24. September 2026 möglich.

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