Nationalen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Gemäß § 10h Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz hat die Behörde einen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erstellen und unter Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Es ist eine Anhörung der Öffentlichkeit durchzuführen, bei der zum Entwurf schriftlich Stellung genommen werden kann.
Aktionsplan 2022 bis 2026
Die Einsichtnahme in den Entwurf des Nationalen Aktionsplans über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022 bis 2026 und Stellungnahmen dazu waren von 2. bis 30. September 2021 möglich.
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- Letzte Aktualisierung: 02.12.2025, 17.30 Uhr
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