Gemäß § 10h Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz hat die Behörde einen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erstellen und unter Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Es ist eine Anhörung der Öffentlichkeit durchzuführen, bei der zum Entwurf schriftlich Stellung genommen werden kann. Schriftliche Stellungnahmen sind – einlangend bis spätestens 24. September 2026 - an
- pflanzenschutz@ma42.wien.gv.at oder
- MA 42 - Referat Pflanzenschutz, Dresdner Straße 81- 85/2/6, 1200 Wien
zu richten.
Einsichtnahme online
Den Entwurf für den Nationalen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2027 bis 2031 können Sie online abrufen.