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Entwurf des nationalen Aktionsplans über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2027 bis 2031

Gemäß § 10h Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz hat die Behörde einen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erstellen und unter Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Es ist eine Anhörung der Öffentlichkeit durchzuführen, bei der zum Entwurf schriftlich Stellung genommen werden kann. Schriftliche Stellungnahmen sind – einlangend bis spätestens 24. September 2026 - an

zu richten.

Einsichtnahme online

Den Entwurf für den Nationalen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2027 bis 2031 können Sie online abrufen.

Entwurf Aktionsplan 2027 bis 2031

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