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Aufzugsprüfer*innen

Name

Hebeanlagengruppen

Ing. Peter Fida

1, 2, 3, 4

Öffentliche Einsichtnahme gemäß § 16 des Wiener Aufzugsgesetzes 2006 (WAZG 2006) beziehungsweise § 15 der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009

Hebeanlagengruppen

  • 1: Aufzüge (einschließlich Schrägaufzüge), Hebeeinrichtungen für Personen, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge
  • 2: Fahrtreppen, Fahrsteige
  • 3: Hubtische, Treppenschrägaufzüge; Hebeanlagen mit Lastträgern, die sich zwar nicht an starren Führungen entlang, aber in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen
  • 4: Feuerwehraufzüge; Hebeanlagen, die im Brandfall benützt werden dürfen; Hebeanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
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