Kurorte
Kurorte sind Teile des Stadtgebiets, in denen behördlich anerkannte Heilvorkommen ortsgebunden genutzt und in denen die hierfür erforderlichen Kureinrichtungen vorhanden sind.
Kurorte bedürfen nach § 9 Absatz 1 Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz einer Anerkennung durch die Landesregierung.
Derzeit gibt es keine laufenden Verfahren.
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Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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- Letzte Aktualisierung: 16.12.2025, 10.50 Uhr
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