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Kurorte

Kurorte sind Teile des Stadtgebiets, in denen behördlich anerkannte Heilvorkommen ortsgebunden genutzt und in denen die hierfür erforderlichen Kureinrichtungen vorhanden sind.

Kurorte bedürfen nach § 9 Absatz 1 Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz einer Anerkennung durch die Landesregierung.

Derzeit gibt es keine laufenden Verfahren.

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Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

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