Kurorte sind Teile des Stadtgebiets, in denen behördlich anerkannte Heilvorkommen ortsgebunden genutzt und in denen die hierfür erforderlichen Kureinrichtungen vorhanden sind.
Kurorte bedürfen nach § 9 Absatz 1 Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetz einer Anerkennung durch die Landesregierung.
Derzeit gibt es keine laufenden Verfahren.