Startseite wien.gv.at Menü Menü

Register für Kundmachungen zum Öffentlichkeitsrecht von Krankenanstalten

Die Verleihung des Öffentlichkeitsrechts an eine Krankenanstalt, Feststellungen über den Fortbestand des Öffentlichkeitsrechts und das Erlöschen des Öffentlichkeitsrechts sind im Internet zu verlautbaren (§§ 25 Absatz 3, 27, 58 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG):

  • MA 40 - GR-1-8129/2011 - Krankenhaus Nord, 1210 Wien, Brünner Straße 73 - Bewilligung zur Errichtung, Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

Kontakt

Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

Kontaktformular

Datenschutzrechtliche Bestimmungen: Wir setzen Cookies ein, um Ihren Interessen entsprechende Informationen der Stadt Wien bei Drittanbietern anzuzeigen. Der Widerruf Ihrer Einwilligung und die Änderung Ihrer Auswahl ist jederzeit unter Datenschutz: Information und Einstellungen möglich.