Register für Kundmachungen zum Öffentlichkeitsrecht von Krankenanstalten
Die Verleihung des Öffentlichkeitsrechts an eine Krankenanstalt, Feststellungen über den Fortbestand des Öffentlichkeitsrechts und das Erlöschen des Öffentlichkeitsrechts sind im Internet zu verlautbaren (§§ 25 Absatz 3, 27, 58 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG):
- MA 40 - GR-1-8129/2011 - Krankenhaus Nord, 1210 Wien, Brünner Straße 73 - Bewilligung zur Errichtung, Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes
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Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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- Letzte Aktualisierung: 16.12.2025, 08.15 Uhr
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