Veröffentlichungen gemäß Landarbeitsgesetz
Laut dem Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021 - LAG), BGBl. I Nr. 78/2021, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 167/2022, welches mit 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, ist die Veröffentlichung auf der Internet-Homepage für folgende Angelegenheiten vorgesehen:
- Entscheidungen der Obereinigungskommission betreffend die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit einer Berufsvereinigung nach Anhörung der in Betracht kommenden Interessenvertretungen (§ 118 Absatz 2 LAG)
- Entscheidungen der Obereinigungskommission betreffend die Aberkennung der Kollektivvertragsfähigkeit einer Berufsvereinigung (§ 118 Absatz 3 in Verbindung mit § 118 Absatz 2 LAG)
- Abschluss des Kollektivvertrages binnen 2 Wochen nach der Hinterlegung (§ 122 Absatz 2 LAG)
- Veröffentlichungen der Obereinigungskommission betreffend das Erlöschen eines Kollektivvertrages (§ 126 Absatz 4 LAG)
- Jährlicher Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion an die Landesregierung (§ 257 Absatz 5 LAG)
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Stadt Wien - Wasserrecht
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- Letzte Aktualisierung: 02.12.2025, 17.09 Uhr
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