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Postenausschreibung - Leiter*in der Anstaltsapotheke in der Klinik Donaustadt

Mit 7 Kliniken, 9 Pflegewohnhäusern, einem Therapiezentrum sowie 5 Ausbildungsstandorten zählt der Wiener Gesundheitsverbund zu den größten Gesundheitseinrichtungen in Europa. Rund 30.000 Mitarbeiter*innen kümmern sich 365 Tage im Jahr rund um die Uhr um das Wohl der ihnen anvertrauten Menschen.

Entsprechend dem Wiener Spitalskonzept 2030 wird die medizinische Versorgung Wiens in 3 Regionen mit je 2 Partnerkliniken und dem Universitätsklinikum AKH Wien mit aufeinander abgestimmtem Leistungsangebot organisiert. Die Partnerkliniken der Region Nord/Ost sind die Klinik Donaustadt und die Klinik Floridsdorf.

Auf Basis dieser Grundlagen wurde das konkrete künftige Leistungsportfolio des Wiener Gesundheitsverbundes sowie grundsätzliche betriebsorganisatorische Regelungen entwickelt. Dieser Medizinische Masterplan und die Master-Betriebsorganisation beziehungsweise die daraus resultierende Ziel- und Gesamtplanung werden seither Schritt für Schritt realisiert.

In den Schwerpunktkliniken entstehen medizinische Zentren, in denen fachliche Kompetenzen und Ressourcen gebündelt werden.

Die Apotheken des Wiener Gesundheitsverbundes werden im Rahmen des Apothekenkonzeptes 2030, das in der Ziel- und Gesamtplanung eingebettet ist, weiterentwickelt. In diesem Sinne veröffentlicht der Wiener Gesundheitsverbund folgende Postenausschreibung:

In der Klinik Donaustadt gelangt die Stelle einer*eines Leiter*in der Anstaltsapotheke zur Besetzung.

Die Klinik Donaustadt (KDO) ist eine Schwerpunktklinik in der österreichischen Bundeshauptstadt Wien mit rund 780 Betten, circa 3.300 Beschäftigten und hat eine Frequenz von mehr als 37.500 stationären Aufenthalten pro Jahr.

Allgemeine Aufgaben

Die Aufgaben umfassen die Leitung der Anstaltsapotheke gemäß § 37 (1) Apothekengesetz, die Repräsentation nach Außen im Zusammenwirken mit der Ärztlichen Direktion, der Kollegialen Führung und die enge Zusammenarbeit mit der Generaldirektion und den anderen Apotheken im Wiener Gesundheitsverbund.

Vorausgesetzt wird die Fähigkeit zur Führung eines multiprofessionellen und multikulturellen Apothekenbetriebes.

Die Apothekenleitung ist der Ärztlichen Direktion unterstellt. Der Aufgabenbereich dieses Dienstpostens umfasst derzeit insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Förderung eines optimalen Arzneimitteleinsatzes
    • Vorausschauende Planung des Produktionsportfolios unter Berücksichtigung der medizinischen Zielsetzung und kostenbewusste Steuerung der Arzneimittelausgaben
    • Auswahl und Vergleich der Arzneimittel nach pharmakologischen, technologischen und ökonomischen Kriterien
    • Sicherstellung der Beratung der Ärzt*innen, Pflegepersonen und anderen Berufsgruppen in Angelegenheiten der Anwendung und des Verbrauchs von Arzneimitteln
    • Erstellung und Fortschreibung der Arzneimittellisten nach medizinischen, pharmazeutischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten entsprechend der Beschlüsse der Zentralen Arzneimittelkommission (ZAMK), der lokalen Arzneimittelgremien (AMG) und des Shared Service Centers Einkauf (SSC Einkauf)
    • Überprüfung der Einhaltung der Arzneimittelliste
  • Weiterer Ausbau der klinischen Pharmazie
  • Sicherstellung der Beratung der Ärzteschaft, Pflegepersonen und anderer Berufsgruppen
  • Mitarbeit bei der Überwachung der gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise wirtschaftlichen Vorgaben und selbständiges Setzen von Maßnahmen
  • Mithilfe beim Umsetzen und Einhalten der Fälschungsschutzrichtlinie
  • Suchtgift- und Arzneimittelgebarung
  • Mitarbeit bei der Erstellung und Einhaltung von Katastrophen- und Notfallplänen des Wiener Gesundheitsverbundes zur Arzneimittelbevorratung, Vertretung der Apotheke gegenüber Behörden
  • Mitarbeit bei klinischen Prüfungen
  • Fachspezifische Tätigkeit in Ausschüssen, Gremien, Arbeitskreisen
  • Beratende Funktion bei Einkaufsentscheidungen des SSC Einkauf
  • Stimmberechtigtes Mitglied der ZAMK des Wiener Gesundheitsverbundes
  • Geschäftsführung des hauseigenen AMG
  • Ausbau der innerbetrieblichen Fortbildung der Apotheke
  • Sicherstellung eines adäquaten Personaleinsatzes
  • Personalentwicklung
  • Abstimmung zwischen den Apothekenleitungen der Apotheken mit § 63-Bewilligung zur gegenseitigen Versorgung mit Eigenherstellungen
  • Einhaltung aller Rechtsvorschriften für den Bereich Krankenhausapotheke und verantwortliche Person gemäß § 9 Absatz 2 des Verwaltungsstrafgesetzes

Spezielle Aufgaben

Aufgrund der unterschiedlichen Schwerpunkte der einzelnen Apotheken ergeben sich spezielle Aufgaben.

Schwerpunkte:

KDO

KFN

KLA

KHI

KFL

KOR

Klinische Pharmazie

+

+

+

+

+

+

Logistik

(+)

+++

+

+

+++

+

Herstellung

+++
AMBO

++
AMBO

+
ABO

+
ABO

+
ABO

+
ABO

Zertifizierung

§63 AMG1)2)
GMP/GDP

§63 AMG2)
GMP/GDP

§63 AMG
GDP

1): sterile, aseptische und unsterile Herstellung
2): Zytostatika-Herstellung

Spezielle Aufgaben für die Leitung von Apotheken mit Herstellung gemäß §63 AMG 1)2)

  • Sicherstellung der chargenmäßigen Herstellung aller Arzneimittel, die für die Therapie der Patient*innen notwendig sind und über keine Marktzulassung verfügen oder aufgrund einer "Make-or-Buy"-Entscheidung sowie von Einzelzubereitungen (Onkologika, parenterale Nährlösungen et cetera) unter Beachtung der Arzneimittelsicherheit und des Mitarbeiter*innen-Schutzes gemäß Arzneimittelbetriebsordnung (AMBO beziehungsweise ABO)
  • Herstellung von für die Forschung notwendigen Prüfpräparaten

Alle anderen Apotheken sind für die patient*innen-individuelle Rezeptur vorgesehen.

Ihr Profil/Ihre Voraussetzungen

  1. Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit einer der anderen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz (Die Übergangsbestimmungen zur EU-Erweiterung § 32a Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 i.d.g.F., sind zu beachten.)
  2. Abgeschlossenes Hochschulstudium für Pharmazie (Sponsionsurkunde und Zeugnis über die Ablegung der Fachprüfung für den Apotheker*innen-Beruf oder gleichzuachtendes EWR-Diplom)
  3. Leitungsberechtigung gemäß § 3 (1) Apothekengesetz
  4. Mindestens 5-jährige fachliche Tätigkeit (belegt mit Dienstzeitbestätigung)
  5. Mehrjährige Erfahrung im Betrieb und Organisation einer Krankenhausapotheke
  6. Spezielle Ausbildung auf dem Gebiet Organisation, Personalführung und Gesundheitsmanagement (zum Beispiel HCM-Managementausbildung)
  7. Projekterfahrung
  8. Erfahrung in Mitarbeiter*innen-Führung
  9. Abgeschlossene Weiterbildung zur*zum Krankenhaus-Fachapotheker*in (aHPh oder vergleichbare europäische Lehrgänge)
  10. GMP-Ausbildung beziehungsweise GMP-Erfahrung
  11. QM-Ausbildung beziehungsweise QM-Erfahrung
  12. Klinische Pharmazie-Ausbildung beziehungsweise Klinische Pharmazie-Erfahrung

Auf das Anforderungsprofil beziehungsweise die Stellenbeschreibung wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Zusammenhang dürfen folgende weitere Voraussetzungen als wünschenswert hervorgehoben werden:

  • Einschlägige Vortragstätigkeit
  • Einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit
  • Fachliche Mitarbeit in multiprofessionellen Gruppen
  • Gute EDV-Kenntnisse
  • Ausgezeichnete Englischkenntnisse (verhandlungsfähig)

Bewerbung

Bewerbungen sind bis spätestens 19. Jänner 2026 an karriere.gesundheitsverbund.at zu richten. Zusätzlich zu den geforderten Personaldokumenten, sind folgende Nachweise hochzuladen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Sponsionsurkunde und Zeugnis über die Ablegung der Fachprüfung für den Apotheker*innen-Beruf oder gleichzuachtendes EWR-Diplom, Dienstzeitbestätigung über eine mindestens 5-jährige fachliche Tätigkeit, Nachweis der ausgezeichneten Kenntnis der deutschen Sprache (sofern Deutsch nicht Muttersprache ist), Nachweis über eine spezielle Ausbildung auf den Gebieten Organisation und Personalführung (Managementausbildung), ein chronologischer Lebenslauf (inklusive verschiedener Verwendungszeiten als Apotheker*in ab der Sponsion bis zum heutigen Tag sowie die derzeitige berufliche Position) und eine umfassende Darstellung der mit der Führung dieser Apotheke verbundenen Vorstellungen, mit besonderem Augenmerk auf die genannte Kooperation der Apotheken im Wiener Gesundheitsverbund.

Von den Bewerber*innen wird Offenheit für die im Sinne der Gewährleistung hoher Qualität und Effizienz zunehmende Kooperation der Krankenhausapotheken des Wiener Gesundheitsverbundes erwartet. In diesem Sinne ist eine Teilnahme an der Weiterentwicklung und Umsetzung des "Apothekenkonzeptes 2030" vorgesehen. Hierbei erfolgt eine Schwerpunktbildung auf den Gebieten Klinische Pharmazie, für alle Versorgungsbereiche des Wiener Gesundheitsverbundes zwischen den Apotheken. Ebenso wird diese notwendige Kooperationsbereitschaft mit den Abteilungen/Kliniken und (Klinischen) Instituten der jeweiligen Klinik erwartet.

Bewerber*innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, haben ein amtsärztliches Zeugnis und eine Strafregisterbescheinigung beizulegen.

Erläuterungen

1) Dauer der Betrauung - Auswahlverfahren

  • Die Betrauung erfolgt vorerst für die Dauer von 2 Jahren.
  • Es wird eine Stellungnahme des Spitalsausschusses eingeholt.
  • Es wird ein Gutachten des Landessanitätsrates eingeholt.
  • Mit den bestbewerteten Bewerber*innen wird von der Generaldirektion des Wiener Gesundheitsverbundes ein "Hearing" unter besonderer Bedachtnahme auf Organisations- und Führungsfragen abgehalten.
  • Der Abschluss einer Zielvereinbarung mit der Generaldirektion des Wiener Gesundheitsverbundes, der Ärztlichen Direktion einerseits, und mit der*m neuen Apothekenleiter*in andererseits, ist verbindlich vorzusehen.
  • Die Entscheidung über die Beendigung der Betrauung nach 2 Jahren oder die Bestellung auf Dauer wird ebenfalls eine Stellungnahme des Spitalsausschusses eingeholt. Die Erfüllung der Inhalte der Zielvereinbarung ist dafür Voraussetzung.
  • Die Bewerber*innen haben eine spezielle Ausbildung auf dem Gebiet Organisation und Personalführung (Managementausbildung) nachzuweisen. Die Ausbildung ist jedenfalls innerhalb von 3 Jahren nach unbefristeter Übernahme in der Funktion nachweislich und verbindlich zu absolvieren.
  • Selbstverständlich wird im Rahmen des Auswahlverfahrens auf die Bestimmungen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes Bedacht genommen.

Ergänzender Hinweis: Für die im Rahmen des Auswahlverfahrens eventuell anfallenden (Reise-)Kosten wird kein Ersatz geleistet.

2) Arbeits- und besoldungsrechtliche Stellung während der auf 2 Jahre befristeten Betrauung

  • Für Bewerber*innen, die sich in einem Dienstverhältnis zur Stadt Wien befinden und nach dem Gehaltsschema entlohnt werden, erfolgt im Fall der Betrauung mit der Funktion als Apothekenleiter*in, unter Beachtung der Dienstpostenbewertung A/VII, die Verwendung und Entlohnung nach den dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Wien. Für alle anderen Bewerber*innen gelten im Falle der Betrauung die Bestimmungen des Kollektivvertrages für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs, abgeschlossen am 22. Jänner 1982, in der jeweilig gültigen Fassung (siehe auch Gehaltskassengesetz 2002). Für Bedienstete nach dem genannten Kollektivvertrag ist mit Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses zur Stadt Wien in dieser Funktion eine auf Basis der Zielvereinbarung gebundene übertarifliche Entlohnung angedacht.
  • Bewerber*innen, die bisher noch nicht im Dienst der Stadt Wien stehen, werden unbefristet aufgenommen. Nach Ende des 2. Jahres erfolgt entweder die unbefristete Bestellung in der neuen Position oder die Funktionsausübung endet.
  • Bewerber*innen, die bereits im Dienst der Stadt Wien stehen, werden für die Dauer von 2 Jahren mit der hier ausgeschriebenen Funktion betraut, ohne schon formell in die neue, hier ausgeschriebene Bedienstetengruppe eingereiht zu werden. Nach Ablauf der 2 Jahre erfolgt entweder die unbefristete Bestellung als Apothekenleiter*in oder die Funktionsausübung endet. In diesem Fall ist die Rückkehr auf den früheren oder einen entsprechenden anderen Dienstposten möglich. Ein Anspruch, auf dem früheren Dienstposten wieder verwendet zu werden, besteht jedoch nicht.

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