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Postenausschreibung - Ärztliche*r Direktor*in in der Klinik Floridsdorf

Mit 7 Kliniken, 9 Pflegewohnhäusern, einem Therapiezentrum sowie 5 Ausbildungsstandorten zählt der Wiener Gesundheitsverbund zu den größten Gesundheitseinrichtungen in Europa. Rund 30.000 Mitarbeiter*innen kümmern sich 365 Tage im Jahr rund um die Uhr um das Wohl der ihnen anvertrauten Menschen.

Entsprechend dem Wiener Spitalskonzept 2030 wird die medizinische Versorgung Wiens in 3 Regionen mit je 2 Partnerkliniken und dem Universitätsklinikum AKH Wien mit aufeinander abgestimmtem Leistungsangebot organisiert.

In den jeweiligen Regionen ist künftig die Implementierung eines Regionalmanagements vorgesehen, dem ein*e Regionaldirektor*in vorsteht. Dieser*m sind die derzeitigen Kollegialen Führungen der Kliniken direkt unterstellt.

Die Partnerkliniken der Region Nord/Ost sind die Klinik Donaustadt und die Klinik Floridsdorf.

Auf Basis dieser Grundlagen wurde das konkrete künftige Leistungsportfolio des Wiener Gesundheitsverbundes sowie grundsätzliche betriebsorganisatorische Regelungen entwickelt. Dieser Medizinische Masterplan und die Master-Betriebsorganisation beziehungsweise die daraus resultierende Ziel- und Gesamtplanung werden seither Schritt für Schritt realisiert.

Die Klinik Floridsdorf ist eine der Schwerpunktkliniken des Wiener Gesundheitsverbundes mit rund 700 Betten, circa 2.600 Beschäftigten und hat eine Frequenz von mehr als 25.800 stationären Aufenthalten pro Jahr.

Die Generaldirektion des Wiener Gesundheitsverbundes plant die langfristige Neubesetzung der*des Ärztlichen Direktor*in der Klinik Floridsdorf zur Leitung des ärztlichen Dienstes gemäß § 12 (3) des Wiener Krankenanstaltengesetzes. In diesem Sinne veröffentlicht der Wiener Gesundheitsverbund folgende Postenausschreibung:

In der Klinik Floridsdorf gelangt die Stelle einer*eines Ärztlichen Direktor*in zur Besetzung.

Dieser Dienstposten ist mit MGS_AD 2/2, W4/11 (laut Wiener Bedienstetengesetz) beziehungsweise Schema II/IV/WIGEV Verwendungsgruppe A1 (laut Besoldungsordnung 1994) bewertet.

Der Wiener Gesundheitsverbund sucht Bewerber*innen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit einer der anderen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
  • Doktorat der gesamten Heilkunde; Anerkennung als Fachärzt* in oder als Ärzt*in für Allgemeinmedizin
  • Eignung zur Leitung des ärztlichen Dienstes im Hinblick auf Organisation und Personalführung
  • Ausgeprägte Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Kollegialen Führung
  • Kompetenz in der konstruktiven Kooperation mit den übergeordneten Strukturen des zukünftigen Regionalmanagements
  • Spezielle Ausbildung auf dem Gebiet Organisation und Personalführung, ausgesprochene Leadership- und Managementkompetenz
  • Führungserfahrung, Verhandlungsstärke, Durchsetzungsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Organisationstalent sowie Leistungs- und Ergebnisorientierung
  • Ausgezeichnete Kenntnisse über das und fundierte Erfahrungen im Spitalswesen
  • Fähigkeit, realistische Zukunftsszenarien zu entwickeln und daraus Strategien und operative Maßnahmen abzuleiten
  • Verantwortung für die Umsetzung des medizinischen Versorgungsauftrages unter Erhalt der Qualität der medizinischen Leistungserbringung und der medizinischen Ausbildung
  • Kreativität, ausgeprägtes Kostenbewusstsein sowie Innovationsbereitschaft, insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau neuer Strukturen und Organisationsformen
  • Loyalität gegenüber der Dienstgeberin nach innen und außen
  • Fähigkeit, die Klinik nach außen hin zu vertreten, Kenntnisse eines möglichst breiten medizinischen Spektrums
  • Kompetenz bezüglich Medienauftritten und in Interviewsituationen

Was der Wiener Gesundheitsverbund Ihnen bietet:

  • Sie werden zu einem wichtigen Teil des größten Gesundheitsdienstleisters Österreichs
  • Sie können die Zukunft eines der bedeutendsten Kliniken in Wien mitgestalten
  • Sie arbeiten mit modernster, technischer Ausstattung

Insbesondere die Fähigkeit, Menschen zu motivieren und zu führen, Change-Prozesse voran zu treiben sowie Beharrlichkeit, Standfestigkeit, Integrität und absolute Lösungsorientierung sowie Umsetzungsstärke sind als essenziell hervorzuheben. Es werden Persönlichkeiten gesucht, die Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen können.

Bewerbung

Bewerbungen sind bis spätestens 7. Jänner 2026 an karriere.gesundheitsverbund.at zu richten. Zusätzlich zu den geforderten Personaldokumenten, sind folgende Nachweise hochzuladen: Fachärzt*innen-Anerkennung beziehungsweise Anerkennung als Ärzt*in für Allgemeinmedizin, Promotionsurkunde, chronologischer Lebenslauf (in deutscher Sprache), gegebenenfalls venia docendi, Ernennung zur*zum Universitätsprofessor*in, Nachweis über eine spezielle Ausbildung auf den Gebieten Organisation und Personalführung (Managementausbildung). Ebenfalls benötigt der Wiener Gesundheitsverbund eine umfassende Darstellung der mit der Führung dieser Klinik verbundenen Vorstellungen.

Bewerber*innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, haben ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis und eine Strafregisterbescheinigung beizulegen.

Die Bewerber*innen haben eine spezielle Ausbildung auf dem Gebiet Organisation und Personalführung (Managementausbildung) nachzuweisen, wobei Managementkurse mit multiprofessioneller Teilnehmerschaft als besonders wünschenswert betrachtet werden. Die Ausbildung ist jedenfalls innerhalb von 3 Jahren nach unbefristeter Übernahme in der Funktion nachweislich und verbindlich zu absolvieren.

Ausländische Bewerber*innen (siehe Anstellungsbedingungen) müssen im Zuge des Bewerbungsverfahrens eine EU-Konformitätsbescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungsstaates vorlegen, aus der hervorgeht, dass die ärztliche Grundausbildung dem Artikel 24 der Richtlinie 2005/36/EG entspricht und dass der Ausbildungsnachweis ein Diplom gemäß Anhang 5.1.1 der Richtlinie darstellt. Fachärzt*innen haben zusätzlich eine Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihre fachärztliche Ausbildung dem Artikel 25 der genannten Richtlinie entspricht und dass der Ausbildungsnachweis ein Fachärzt*innen-Diplom gemäß den Anhängen 5.1.2 und 5.1.3 der Richtlinie darstellt.

Die Stadt Wien ist bemüht, in dieser Dienststelle den Anteil der Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Selbstverständlich wird im Rahmen des Auswahlverfahrens auf die Bestimmungen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes Bedacht genommen.

Sonderbestimmungen für Ärzt*innen und für die zur Ausübung des Arztberufes berechtigten Bediensteten, die im Wiener Gesundheitsverbund tätig sind

Diese Bediensteten dürfen keine Nebenbeschäftigung in einer Klinik im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 1, 2 und 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr. KAG) außerhalb der Unternehmung "Wiener Gesundheitsverbund" ausüben, es sei denn,

  1. die Ausübung der Tätigkeit ist zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen erforderlich, oder
  2. die*der Patient*in oder deren*dessen Vertreter*in erklärt nach Information über das Leistungsangebot der Unternehmung "Wiener Gesundheitsverbund" ausdrücklich und nachweislich, dass eine Behandlung in einer Klinik der Unternehmung "Wiener Gesundheitsverbund" abgelehnt wird (Anmerkung: siehe Patient*innen-Wunscherklärung), oder
  3. es handelt sich um Ausbildungszeiten im Rahmen der Ausbildung zur*zum Fachärzt*in oder zur*zum Ärzt*in für Allgemeinmedizin, oder
  4. die Ausübung der Nebenbeschäftigung liegt im wesentlichen Interesse der Gemeinde oder des Landes Wien im Rahmen einer trägerübergreifenden Kooperationsvereinbarung zur besseren Gesundheitsversorgung in Wien.

Diese Regelung dient vorrangig dem Ziel, Privatpatient*innen der Ärzt*innen primär in Spitalseinrichtungen des Wiener Gesundheitsverbundes zu behandeln und kann daher als Normierung eines "Konkurrenzverbotes" angesehen werden.

Des Weiteren ist es diesen Bediensteten untersagt, für eine Klinik im Sinne des Wr. KAG zu werben; dies umfasst auch das Verbot, auf Patient*innen dahingehend einzuwirken, sich einer Behandlung in einer solchen Klinik zu unterziehen. In diesem Zusammenhang muss auch ausdrücklich festgehalten werden, dass Verweise auf Tätigkeiten im Rahmen von Nebenbeschäftigungen auf Internet/Intranet-Seiten der einzelnen Kliniken beziehungsweise die Nutzung von Logos des Wiener Gesundheitsverbundes für private Zwecke nicht statthaft sind.

Erläuterungen

1) Dauer der Betrauung - Auswahlverfahren

  • Die Betrauung erfolgt vorerst für die Dauer von 2 Jahren.
  • Es wird eine Stellungnahme der Kollegialen Führung eingeholt.
  • Es wird ein Gutachten des Landessanitätsrates eingeholt.
  • Mit den bestbewerteten Bewerber*innen wird von der Generaldirektion ein "Hearing" unter besonderer Bedachtnahme auf Organisations- und Führungsfragen abgehalten.
  • Vor der Entscheidung über die Beendigung der Betrauung nach 2 Jahren oder die Bestellung auf Dauer wird ebenfalls eine Stellungnahme der Kollegialen Führung eingeholt werden.

Ergänzender Hinweis: Für die im Rahmen des Auswahlverfahrens eventuell anfallenden (Reise-)Kosten wird kein Ersatz geleistet.

2) Dienst- und besoldungsrechtliche Stellung während der auf 2 Jahre befristeten Betrauung

  • Bewerber*innen, die bisher noch nicht im Dienst der Stadt Wien stehen, werden unbefristet als Vertragsbedienstete aufgenommen.

    Eine Unterstellung unter die Dienstordnung 1994 (Pragmatisierung) ist nicht möglich.

  • Bewerber*innen, die bereits im Dienst der Stadt Wien stehen, werden für die Dauer von 2 Jahren mit der hier ausgeschriebenen Funktion betraut, ohne schon formell in die neue, hier ausgeschriebene Bedienstetengruppe eingereiht zu werden. Eine Ausgleichszulagenregelung sorgt jedoch dafür, dass kein finanzieller Nachteil eintritt.

    Die Nebengebühren richten sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

    Nach Ende des 2. Jahres erfolgt entweder die unbefristete Bestellung in der neuen Position, oder die Funktionsausübung endet. Ein Anspruch, auf dem früheren Dienstposten wieder verwendet zu werden, besteht jedoch nicht.

Die Entlohnung erfolgt für die Bediensteten der Stadt Wien nach den Bestimmungen der Besoldungsordnung 1994. Hinsichtlich Nebengebühren und Mehrdienstleistungen gelten die Bestimmungen der Besoldungsordnung 1994 und des Nebengebührenkataloges.

Für neu eintretende Mitarbeiter*innen beim Wiener Gesundheitsverbund, die nach dem Wiener Bedienstetengesetz aufgenommen werden beziehungsweise ab 1. Jänner 2018 ein Dienstverhältnis zur Stadt Wien begründet haben beziehungsweise in das Wiener Bedienstetengesetz umgestiegen sind, beträgt das Einstiegsgehalt monatlich zumindest 10.862,02 Euro brutto (Gehaltstabelle 2025, 14-mal jährlich). Durch die Anrechnung von berufseinschlägigen beziehungsweise gleichwertigen Tätigkeiten als Vordienstzeiten kann sich ein höheres Gehalt ergeben.

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