Mit 7 Kliniken, 9 Pflegeeinrichtungen, einem Therapiezentrum sowie 5 Ausbildungsstandorten zählt der Wiener Gesundheitsverbund zu den größten Gesundheitseinrichtungen in Europa. Rund 30.000 Mitarbeiter*innen kümmern sich 365 Tage im Jahr rund um die Uhr um das Wohl der ihnen anvertrauten Menschen.
In den modernen Pflegeeinrichtungen des Wiener Gesundheitsverbundes werden vor allem hochbetagte Menschen, die zuhause nicht mehr selbständig leben können, betreut. Die Einrichtungen stehen allen Wiener*innen zu Verfügung - unabhängig von ihrer finanziellen Situation.
In den Einrichtungen arbeiten professionelle Teams aus Expert*innen aus dem Pflegebereich, therapeutischen Berufen, Verwaltungs- und technischen Berufen sowie Ärzt*innen.
Diese Teams stellen sicher, dass alle Bewohner*innen rund um die Uhr bestens versorgt sind. Die Individualität der Bewohner*innen wird dabei geachtet und gefördert.
In der Pflege Simmering gelangt die Stelle einer*eines Ärztlichen Leiter*in zur Besetzung.
Die Pflege Simmering (PSI) beschäftigt circa 400 Mitarbeiter*innen, die die Bewohner*innen behandeln, pflegen und betreuen.
Dieses Pflegewohnhaus bietet Platz für 348 Bewohner*innen und ist ein Schwerpunktpflegewohnhaus, dass nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz (Wr. KAG) geführt wird.
Das angebotene Leistungsspektrum umfasst die Schwerpunkte Gerontopsychiatrie, Demenzbetreuung und allgemeine Langzeitpflege.
Das auf Basis des "abgestuften Versorgungskonzeptes" (Ziel- und Gesamtplanung des Wiener Gesundheitsverbundes) erstellte "Versorgungskonzept der TUPWH" sieht für die Pflege Simmering eine Kapazitätserweiterung in den Bereichen der Gerontopsychiatrie vor.
Aufgaben
- Leitung des ärztlichen und therapeutischen Dienstes der gesamten Dienststelle im Hinblick auf Organisation und Personalführung, einschließlich der Fragen des Arbeitseinsatzes, der Dienstplangestaltung und der Fort- und Weiterbildungsbelange unter Berücksichtigung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie der relevanten Gesetzeslagen (zum Beispiel Ärztegesetz)
- Wahrnehmung der ärztlichen Letztverantwortung für die medizinische und therapeutische Betreuung der Bewohner*innen
- Erstellung und Umsetzung des medizinisch therapeutischen Konzeptes unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Direktion der Teilunternehmung Geriatriezentren und Pflegewohnhäuser der Stadt Wien
- Weiterentwicklung und aktive Mitarbeit an den Umsetzungskonzepten sowie weiterführend an der Umsetzung im Sinne der Ziel- und Gesamtplanung - Versorgungskonzept TU PWH
- Sicherstellung sämtlicher Leistungen der ärztlichen Leitung nach wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Maßnahmen
- Koordination und Steuerung aller notwendigen qualitätssichernden Maßnahmen
Ihr Profil/Ihre Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit einer der anderen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz (Die Übergangsbestimmungen zur EU-Erweiterung § 32a Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 i.d.g.F., sind zu beachten.)
- Doktorat der gesamten Heilkunde
- Anerkennung als Fachärzt*in oder Anerkennung als Ärzt*in für Allgemeinmedizin
- Spezielle Ausbildung auf dem Gebiet Organisation und Personalführung (Management-Ausbildung), wobei Managementkurse mit multiprofessioneller Teilnehmerschaft als besonders wünschenswert betrachtet werden. Die Ausbildung ist jedenfalls innerhalb von 3 Jahren nach unbefristeter Übernahme der Funktion nachweislich und verbindlich zu absolvieren.
- Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Geriatrie erwünscht
- ÖÄK-Diplom für Geriatrie und ÖÄK-Diplom für Palliativmedizin erwünscht
Bewerbung
Bewerbungen sind bis spätestens 11. Mai 2026 an karriere.gesundheitsverbund.at zu richten. Folgende Dokumente beziehungsweise Nachweise sind zusätzlich zu oben genannten Profil beziehungsweise Voraussetzungen hochzuladen: Geburtsurkunde, chronologischer Lebenslauf und eine umfassende Darstellung der mit der Führung dieser Dienststelle verbundenen Vorstellungen.
Bewerber*innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, haben ein amtsärztliches Zeugnis und eine Strafregisterbescheinigung beizulegen.
Ausländische Bewerber*innen (siehe Anstellungsbedingungen) müssen im Zuge des Bewerbungsverfahrens eine EU-Konformitätsbescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungsstaates vorlegen, aus der hervorgeht, dass die ärztliche Grundausbildung dem Artikel 24 der Richtlinie 2005/36/EG entspricht und dass der Ausbildungsnachweis ein Diplom gemäß Anhang 5.1.1., der Richtlinie darstellt. Fachärzt*innen haben zusätzlich eine Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihre fachärztliche Ausbildung dem Artikel 25 der genannten Richtlinie entspricht und dass der Ausbildungsnachweis ein Fachärzt*innen-Diplom gemäß den Anhängen 5.1.2 und 5.1.3 der Richtlinie darstellt.
Die Stadt Wien ist bemüht, in dieser Dienststelle den Anteil der Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Selbstverständlich wird im Rahmen des Auswahlverfahrens auf die Bestimmungen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes Bedacht genommen.
Sonderbestimmungen für Ärzt*innen der Schemata II/IV/WIGEV und für die zur Ausübung des Arztberufes berechtigten Bediensteten, die im Wiener Gesundheitsverbund tätig sind
Diese Bediensteten dürfen keine Nebenbeschäftigung in einer Klinik im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 1, 2 und 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr. KAG) außerhalb der Unternehmung "Wiener Gesundheitsverbund" ausüben, es sei denn,
- die Ausübung der Tätigkeit ist zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen erforderlich, oder
- die*der Patient*in oder deren*dessen Vertreter*in erklärt nach Information über das Leistungsangebot der Unternehmung "Wiener Gesundheitsverbund" ausdrücklich und nachweislich, dass eine Behandlung in einer Klinik der Unternehmung "Wiener Gesundheitsverbund" abgelehnt wird (Anmerkung: siehe Patient*innen-Wunscherklärung), oder
- es handelt sich um Ausbildungszeiten im Rahmen der Ausbildung zur*zum Fachärzt*in oder zur*zum Ärzt*in für Allgemeinmedizin, oder
- die Ausübung der Nebenbeschäftigung liegt im wesentlichen Interesse der Gemeinde oder des Landes Wien im Rahmen einer trägerübergreifenden Kooperationsvereinbarung zur besseren Gesundheitsversorgung in Wien.
Diese Regelung dient vorrangig dem Ziel, Privatpatient*innen der Ärzt*innen primär in Spitalseinrichtungen des Wiener Gesundheitsverbundes zu behandeln und kann daher als Normierung eines "Konkurrenzverbotes" angesehen werden.
Des Weiteren ist es diesen Bediensteten untersagt, für eine Klinik im Sinne des Wr. KAG zu werben. Dies umfasst auch das Verbot, auf Patient*innen dahingehend einzuwirken, sich einer Behandlung in einer solchen Klinik zu unterziehen. In diesem Zusammenhang muss auch ausdrücklich festgehalten werden, dass Verweise auf Tätigkeiten im Rahmen von Nebenbeschäftigungen auf Internet/Intranet-Seiten der einzelnen Kliniken beziehungsweise die Nutzung von Logos des Wiener Gesundheitsverbundes für private Zwecke nicht statthaft sind.
Erläuterungen
1) Dauer der Betrauung - Auswahlverfahren
- Die Betrauung erfolgt vorerst für die Dauer von 2 Jahren.
- Mit den bestbewerteten Bewerber*innen wird von der Generaldirektion - Teilunternehmung Geriatriezentren und Pflegewohnhäuser der Stadt Wien ein "Hearing" unter besonderer Bedachtnahme auf Organisations- und Führungsfragen abgehalten.
Ergänzender Hinweis: Für die im Rahmen des Auswahlverfahrens eventuell anfallenden (Reise-)Kosten wird kein Ersatz geleistet.
2) Dienst- und besoldungsrechtliche Stellung während der auf 2 Jahre befristeten Betrauung
- Bewerber*innen, die bisher noch nicht im Dienst der Stadt Wien stehen, werden unbefristet als Vertragsbedienstete aufgenommen.
Eine Unterstellung unter die Dienstordnung 1994 (Pragmatisierung) ist nicht möglich. - Bewerber*innen, die bereits im Dienst der Stadt Wien stehen, werden für die Dauer von 2 Jahren mit der hier ausgeschriebenen Funktion betraut, ohne schon formell in die neue, hier ausgeschriebene Bedienstetengruppe eingereiht zu werden. Eine Ausgleichszulagenregelung sorgt jedoch dafür, dass kein finanzieller Nachteil eintritt.
Die Nebengebühren richten sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
Nach Ende des 2. Jahres erfolgt entweder die unbefristete Bestellung in der neuen Position oder die Funktionsausübung endet. Ein Anspruch, auf dem früheren Dienstposten wieder verwendet zu werden, besteht jedoch nicht.
Die Entlohnung erfolgt für die Bediensteten der Stadt Wien nach den Bestimmungen der Besoldungsordnung 1994. Hinsichtlich Nebengebühren und Mehrdienstleistungen gelten die Bestimmungen der Besoldungsordnung 1994 und des Nebengebührenkataloges.
Für neu eintretende Mitarbeiter*innen beim Wiener Gesundheitsverbund, die nach dem Wiener Bedienstetengesetz aufgenommen werden beziehungsweise ab 1.1.2018 ein Dienstverhältnis zur Stadt Wien begründet haben beziehungsweise in das Wiener Bedienstetengesetz umgestiegen sind, beträgt das Einstiegsgehalt monatlich zumindest € 10.243,41 brutto (Gehaltstabelle 2025, 14 Mal jährlich). Durch die Anrechnung von berufseinschlägigen beziehungsweise gleichwertigen Tätigkeiten als Vordienstzeiten kann sich ein höheres Gehalt ergeben.