Gutachten der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrer*innen
Gemäß § 23a Abs. 10 in Verbindung mit § 40 Z 11 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz müssen Gutachten der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrer*innen veröffentlicht werden.
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Bildungsdirektion für Wien - Gleichbehandlungskommission Landeslehrer*innen
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- Letzte Aktualisierung: 02.12.2025, 17.04 Uhr
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